Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Vermieterin, Sabrina Thon.

 

Reservierung, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen und Leistungen

Sie können telefonisch oder elektronisch (E-Mail) bei der Vermieterin buchen, wobei die Mindestmietdauer in der Regel 3 Nächte beträgt.

 

Sie erhalten bei einer fixen Buchung von der Vermieterin umgehend eine Reservierungsbestätigung. Bei einer Reservierung ist eine Anzahlung notwendig welche innerhalb von 10 Tagen mittels Banküberweisung oder Kreditkarte zu bezahlen ist. Die Höhe der Anzahlung ist vom jeweiligen Apartment abhängig. Der Restbetrag ist spätestens bei der Schlüsselübergabe in bar (EUR) fällig.

 

Der Vertrag zwischen Ihnen und der Vermieterin wird mit der Anzahlung abgeschlossen. Erfolgt innerhalb 10 Tagen keine Anzahlung, so kann die Vermieterin über das gebuchte Objekt frei verfügen. Bei kurzfristigen Reservierungen von weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis bei der Schlüsselübergabe in bar zu bezahlen und der Vertrag wird mit dieser Anzahlung abgeschlossen.

 

Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages, resp. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen kann die Vermieterin die Leistungen verweigern.

 

Die in der Apartmentbeschreibung genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Vertragsbestandteil und Leistungspflicht seitens der Vermieterin. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw., gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Wetterverhältnisse sind keine Zusicherung.

 

An- und Abreise; Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

Die Anreise sollte zwischen 16 Uhr und 19 Uhr, die Abreise vor 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr anreisen, ist der Schlüsselhalter rechtzeitig darüber zu informieren. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit dem Schlüsselhalter ab. 

 

Vertragsrücktritt durch Sie

Bei Rücktritt nach Abschluss des Reisevertrages vor Reiseantritt ist die Vermieterin berechtigt, folgende prozentuelle Stornierungsgebühren zu verrechnen:

 

bis 43 Tage vor Reisebeginn = 10%

bis 29 Tage vor Reisebeginn = 50%

bis 2 Tage vor Reisebeginn = 80%

 

Bei Stornierungen 1 Tag vor Reisebeginn bzw. am Anreisetag bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Maßgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Vermieterin (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend).

 

Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch die Vermieterin

Die Vermieterin kann Ihnen, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. Die Vermieterin ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermaßen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits bezahlte Gelder werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.

 

Pflichten des Mieters

Bei Übernahme des Schlüssels ist eine Kaution in bar (in EUR abhängig vom Apartment) zu hinterlegen. Wird die Kaution nicht erbracht, kann die Übergabe des Objektes verweigert werden.

 

Bei Ihrer Abreise wird Ihnen – nach Abzug allfälliger Kosten – die Kaution wieder zurückerstattet. Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Babys inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen).

 

Die Einhaltung der Nachtruhe zwischen 2200 Uhr und 0700 Uhr sowie der Mittagsruhe zwischen 1200 und 1400 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist auf besondere Ruhe zu achten.

 

Unser Schlüsselhalter ist angewiesen dies zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung die Kaution teilweise oder ganz einzubehalten (Anwaltskosten).

 

Radio, Fernsehgeräte und Stereoanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

Die Einhaltung der Mülltrennung (Papier-, Kunststoff-, Glas-, Bio- und Restmüll). Ihr Schlüsselhalter gibt Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft.

 

Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden, es sei denn, sie können ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.

 

Schäden können mit der Kaution verrechnet werden. Sollte die Kaution zur Abdeckung von Schäden nicht ausreichen, ist der Schlüsselhalter berechtigt, die noch ausstehenden Forderungen einzuverlangen.

 

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass in einigen Apartments das Rauchen nicht gestattet ist. Bitte beachten Sie die jeweilige Hausordnung. 

 

Der Schlüsselhalter oder vom Schlüsselhalter beauftragte Personen oder Handwerker behalten sich das Recht vor, während der Mietperiode Inspektionen, Kontrollen oder Reparaturen durchzuführen oder in dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu beheben, das Apartment ohne Voranmeldung zu betreten. Der Schlüsselhalter wird darauf bedacht sein die Privatsphäre des Mieters zu wahren und wird diesen bei einem Zutritt soweit als möglich verständigen.

 

Beanstandungen, Schadenersatzforderungen

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies dem Schlüsselhalter oder einer genannten Ersatzperson unverzüglich zu melden. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln.

 

Allfällige Forderungen sind innerhalb vier Wochen nach vertraglichem Mietende der Vermieterin schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel vorzulegen. Sofern Sie obgenannte Regeln nicht einhalten, verwirken Sie alle Rechte auf Schadenersatz.

 

Haftung der Vermieterin

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist die Vermieterin bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen die Vermieterin einen allfälligen Minderwert, wenn der Vermieterin ein Verschulden trifft.

 

Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen der Vermieterin internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschließen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet die Vermieterin nicht:

 

a. Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;

 

b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;

 

c. höhere Gewalt oder Ereignisse, welche die Vermieterin trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte;

 

d. Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fußballplätze, Trainingseinrichtungen). Die Benützung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr;

 

e. Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls.

 

Für außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Leistungsträger und Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen gehen vor.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen Ihnen und der Vermieterin untersteht österreichischem Recht und der Gerichtsstand ist in Wien.